Förderverein für das Kleingartenwesen e.V.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem "Geschäftsführenden Vorstand "

und dem "Erweiterten Vorstand", im Einzelnen wie folgt :

Geschäftsführender Vorstand

  1. •1. Vorsitzender:Brigitte Fuchs

  2. •2. Vorsitzender:Hilke Prischmann

  3. •   Kassenführerin: Min Hye Küsel

  4. •   Schriftführer/in: Ullrike Bartz

  5. •   BeisitzerAndreas Bock u. Ursula Lück

  6. •   Revisoren Annegret Meyer u. Dagmar Walker

  1. •Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt satzungsgemäß im wesentlichen die Führung der laufenden Geschäfte, die Aufstellung des Haushaltsplanes, Erstattung des Jahres- u. Kassenberichtes, Einberufung der Jahreshauptversammlung und Durchführung der von diesem obersten Organ des Vereins gefassten Beschlüsse.

Er bestimmt ferner über die Neuvergabe von Parzellen in der Kolonie Niederheideweg                                    „naturnahe gärten“.


Der Vorstand vertritt die Kleingärtner seiner Kolonie gegenüber den zuständigen Behörden sowie den Dienststellen und repräsentiert bei öffentlichen Veranstaltungen, Empfängen und Ehrungen.


Des weiteren verhandelt der Vorstand mit öffentlichen und privaten Grundstückseignern über Pachtangelegenheiten und schließt Zwischenpachtverträge mit diesen ab. Bei der Errichtung von neuen Kleingärten entwickelt der Vorstand gemeinsam mit den Grundstückseignern Konzepte für Ausstattung und Gestaltung der künftigen Anlage und baut in eigener Verantwortung die notwendigen Versorgungseinrichtungen ein (Wasser, Strom, Sammelgruben ).


Bei strittigen Fällen mit Kleingärtnern ,Grundstückseignern und sonstigen Streitverfahren ,die der gerichtlichen Klärung bedürfen , wird der Verein durch den Vorstand vertreten.

Siehe Satzung

  1. •Mitgliederzahlen

Im aktuellen Jahr hat der Verein 33 Mitglieder

  1. •Gemeinnützigkeit

Mit seiner Arbeit verfolgt der Verein selbstlos ,ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Insbesondere erstrebt der Verein  die Förderung der Naturverbundenheit sowie des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.
Das Wirken des Vereins ist parteipolitisch und konfessionell neutral, seine Arbeit dient nicht der Erwirtschaftung von Gewinn. Seine Mittel einschl. etwaiger Überschüsse werden ausschließlich im Sinne der gemeinnützigen Ziele und Aufgaben verwendet.
Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereines sie haben auch keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

  1. •Aufgaben des Vereins

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Der Verein fördert und unterstützt alle Maßnahmen die der kleingärterischen  Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes dienen.

Insbesondere werden Aktivitäten unterstützt und gefördert, die dem Naturschutz förderlich sind.

Sie stimmen alle zwei Jahre über die Zusammensetzung des Vorstandes ab!

Sie entscheiden per Abstimmung über eingereichte Anträge als auch über gestellte Förderanfragen.

Siehe Satzung



Zusammensetzung des Vorstandes

  1. •Zusammensetzung des Vorstandes

  2. •Aufgaben des Vorstandes

  3. •Mitgliederzahlen

  4. •Gemeinnützigkeit

  5. •Aufgaben des Vereins

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